Treppenlift Zuschuss: Bis zu 4.180 € von der Pflegekasse
Die Pflegekasse kann Ihnen einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für einen Treppenlift geben. Entscheidend ist, dass Sie den Antrag stellen, bevor Sie den Lift bestellen.
Wer bekommt den Zuschuss?
Anspruch hat, wer einen Pflegegrad (1 bis 5) hat und in einer Wohnung lebt, die durch den Umbau besser für die Pflege geeignet wird oder ein selbstständigeres Leben ermöglicht. Das ist bei einem Treppenlift in der Regel der Fall.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Prüfen Sie die aktuellen Beträge bei Ihrer Pflegekasse. Gesetzliche Werte können sich ändern.
- Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme für eine pflegebedürftige Person.
- Wohnen mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, können die Zuschüsse zusammengerechnet werden (bis zu 16.720 Euro).
- Ändert sich die Pflegesituation deutlich, kann erneut ein Zuschuss möglich sein.
So beantragen Sie den Zuschuss
- Pflegegrad klären: Liegt noch kein Pflegegrad vor, stellen Sie zuerst den Antrag auf Pflegegrad.
- Angebot einholen: Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot oder einen Kostenvoranschlag geben.
- Antrag stellen: Formlos oder mit dem Formular der Pflegekasse, mit Kostenvoranschlag.
- Bescheid abwarten: Erst nach der Zusage bestellen.
- Rechnung einreichen: Nach Einbau reichen Sie die Rechnung ein.
Die häufigsten Fehler
- Zu früh bestellt: Wer vor der Zusage kauft, riskiert, dass die Kasse nicht zahlt.
- Kein Kostenvoranschlag: Ohne ihn lehnen viele Kassen ab.
- Zustimmung des Vermieters vergessen, wenn Sie zur Miete wohnen.
Kosten und Zuschuss für Ihre Treppe berechnen
In einer Minute sehen Sie, womit Sie rechnen können, und wie viel die Pflegekasse beisteuert.
Zum RechnerHäufige Fragen
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt von der Pflegekasse ab. Rechnen Sie mit mehreren Wochen und stellen Sie den Antrag möglichst früh.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Ja. Der Zuschuss setzt mindestens Pflegegrad 1 voraus.
Gibt es weitere Förderungen?
Je nach Region gibt es zusätzliche Programme von Bundesländern oder Kommunen. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse und Gemeinde nach dem aktuellen Stand.
Quellen
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechts- oder Pflegeberatung. Beträge und Regeln können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse.
