Pflegegrad beantragen: Ablauf, Fristen und Tipps für die Begutachtung
Wer Hilfe im Alltag braucht, kann bei der Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen. Der Antrag ist einfach, die Begutachtung läuft nach festen Regeln, und die Leistungen gelten ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Dieser Ratgeber erklärt den Weg Schritt für Schritt.
Schritt für Schritt zum Pflegegrad
- Antrag stellen: Wenden Sie sich an die Pflegekasse. Sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Meist genügt ein Anruf oder ein kurzes Schreiben, die Kasse schickt Ihnen die Formulare zu.
- Begutachtung abwarten: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter. Sie melden sich in der Regel bei Ihnen und vereinbaren einen Termin, meist bei Ihnen zu Hause.
- Bescheid erhalten: Die Pflegekasse teilt Ihnen schriftlich mit, ob und welcher Pflegegrad festgestellt wurde.
- Leistungen nutzen: Mit dem Bescheid können Sie die Leistungen der Pflegeversicherung nutzen, zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen und den Zuschuss für den Umbau der Wohnung.
Ab wann gibt es Leistungen?
Die Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Es lohnt sich also, den Antrag früh zu stellen. Auch wenn die Begutachtung erst später stattfindet, kann der Anspruch rückwirkend ab dem Antragsmonat gelten.
Was bei der Begutachtung geprüft wird
Der Gutachter prüft, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Dafür gibt es sechs Bereiche, die unterschiedlich stark zählen:
- Mobilität (10 Prozent): zum Beispiel Aufstehen, Gehen und Treppensteigen
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen 15 Prozent)
- Selbstversorgung (40 Prozent): zum Beispiel Waschen, Anziehen und Essen
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20 Prozent): zum Beispiel Medikamente und Arzttermine
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent)
Wie aus den Punkten ein Pflegegrad wird
Aus den Ergebnissen entstehen Gesamtpunkte, die in fünf Pflegegrade eingeordnet werden:
- Pflegegrad 1: ab 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigungen)
- Pflegegrad 2: ab 27 bis unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigungen)
- Pflegegrad 3: ab 47,5 bis unter 70 Punkte (schwere Beeinträchtigungen)
- Pflegegrad 4: ab 70 bis unter 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigungen)
- Pflegegrad 5: ab 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Versorgung)
Fristen: Wie lange darf es dauern?
Die Pflegekasse soll innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden. Bekommen Sie den Bescheid später, ohne dass die Kasse dafür etwas kann, steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Zahlung von 70 Euro für jede begonnene Woche der Verzögerung zu.
Ist nach 20 Arbeitstagen noch keine Begutachtung erfolgt, muss die Pflegekasse Ihnen eine Liste mit mindestens drei unabhängigen Gutachtern zur Auswahl schicken.
Tipps für die Begutachtung
- Führen Sie vorher ein Pflegetagebuch: Notieren Sie über ein bis zwei Wochen, wobei Hilfe nötig ist und wie lange es dauert.
- Seien Sie ehrlich und beschreiben Sie auch schlechte Tage. Der Gutachter sieht Sie nur kurz und kennt Ihren Alltag nicht.
- Bitten Sie eine vertraute Person, beim Termin dabei zu sein. Sie kann ergänzen, was Sie selbst vergessen.
- Legen Sie Arztberichte, Medikamentenplan und Befunde bereit.
Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?
Sie können gegen den Bescheid schriftlich Widerspruch einlegen. Die Frist steht im Bescheid, in der Regel beträgt sie einen Monat. Bitten Sie die Pflegekasse um das Gutachten und prüfen Sie, ob alle Einschränkungen berücksichtigt wurden. Auch Pflegeberatungsstellen und Sozialverbände helfen dabei.
Pflegegrad und Treppenlift
Wer einen Pflegegrad hat, kann bei der Pflegekasse einen Zuschuss für Umbauten in der Wohnung beantragen, zum Beispiel für einen Treppenlift. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Wichtig ist, den Antrag vor dem Kauf zu stellen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zum Zuschuss der Pflegekasse.
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Zum RechnerHäufige Fragen
Wer stellt den Antrag auf einen Pflegegrad?
Der Antrag wird bei der Pflegekasse der betroffenen Person gestellt. Das kann die Person selbst tun, ein Angehöriger oder eine bevollmächtigte Person.
Muss ich zu einem Arzt, bevor ich den Antrag stelle?
Nein. Der Antrag ist unabhängig von einem Arztbesuch. Arztberichte helfen aber bei der Begutachtung.
Kann der Pflegegrad später geändert werden?
Ja. Verschlechtert sich der Zustand, können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen. Der Pflegegrad kann auch befristet vergeben werden, wenn eine Besserung zu erwarten ist.
Gibt es auch beim Pflegegrad 1 Leistungen?
Ja. Schon ab Pflegegrad 1 gibt es Leistungen der Pflegeversicherung, zum Beispiel den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen Treppenlift.
Quellen
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechts- oder Pflegeberatung. Beträge und Regeln können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse.
