Barrierefreies Bad: Zuschuss, Antrag und Umbau Schritt für Schritt
Im Bad passieren viele Stürze, und dort scheitert die Selbstständigkeit oft zuerst: an der hohen Duschwanne, an der Schwelle, an der tiefen Toilette. Für einen Umbau gibt es Geld von der Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Wichtig ist die richtige Reihenfolge: erst Antrag, dann Genehmigung, dann Umbau.
Was ein Umbau im Bad ändern kann
Überlegen Sie zuerst, was die betroffene Person im Alltag selbstständiger machen könnte oder was Angehörigen und Pflegenden die Arbeit erleichtert. Stiftung Warentest nennt als Beispiele eingeebnete Türschwellen, eine niedrige Toilette und eine bodengleiche Dusche statt enger Dusche mit hoher Stufe.
- Bodengleiche Dusche statt hoher Duschwanne
- Türschwellen beseitigen oder abflachen
- Toilette in passender Höhe
- Mehr Platz zum Bewegen, besonders mit Rollator oder Rollstuhl
Zuschuss der Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro
Die Pflegekasse kann Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds bezuschussen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Zuschuss darf 4.180 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, sind es bis zu 4.180 Euro je Pflegebedürftigem, insgesamt höchstens 16.720 Euro je Maßnahme.
Voraussetzung ist ein Pflegegrad, egal welcher. Das Geld gilt für Umbauten in der Miet- oder Eigentumswohnung und im eigenen Haus. Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen.
So beantragen Sie den Zuschuss
Laut Stiftung Warentest muss die Pflegekasse binnen drei Wochen entscheiden, bei Begutachtung durch externe Fachkräfte binnen fünf Wochen. Bei Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Verschlechtert sich die Gesundheit und braucht es weitere Umbauten, ist ein neuer Antrag möglich.
Wer privat pflegeversichert ist, kann den Zuschuss ebenfalls beantragen. Dann wird in der Regel ein Gutachten verlangt.
- Handwerksbetriebe suchen, am besten mit Zertifikat „DIN-geprüfte Fachkraft für barrierefreies Bauen“, und detaillierte Kostenvoranschläge einholen
- Formlos bei der Pflegekasse eine „Wohnumfeldverbesserung“ beantragen
- Dem Antrag beilegen: Daten und Versichertennummer, Nachweis des Pflegegrads, Kostenvoranschlag mit dem besten Angebot, Erklärung der Wohnsituation und der Verbesserung
- Den schriftlichen Bescheid abwarten, erst dann mit dem Umbau beginnen
- Nach der Fertigstellung die bezahlte Rechnung, ausgestellt auf den Pflegebedürftigen, bei der Pflegekasse einreichen
Mieter: Vermieter vorher fragen
Wer zur Miete wohnt, muss den Vermieter vor dem Umbau um Erlaubnis bitten. Nach Angaben von Stiftung Warentest besteht grundsätzlich Anspruch auf Zustimmung. Der Vermieter kann nur ablehnen, wenn der Umbau die Bausubstanz zu stark beschädigen würde oder andere Bewohner beeinträchtigt. Die Rechtsgrundlage ist § 554 BGB.
Weitere Förderung: KfW, Länder, Kommunen
Die KfW bietet für barrierearme Umbauten einen zinsgünstigen Kredit bis zu 50.000 Euro an. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. Der KfW-Zuschuss für Barrierereduzierung war nach Angaben von Stiftung Warentest (August 2026) ausgeschöpft, neue Anträge sind frühestens ab 2027 möglich. Prüfen Sie den aktuellen Stand direkt bei der KfW.
Die Förderung der KfW lässt sich mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren. Dann zahlt die KfW laut Stiftung Warentest in der Regel nur den Betrag, der nach der Erstattung der Pflegekasse übrig bleibt. Manche Bundesländer und Kommunen haben eigene Programme. Auskunft geben Pflegestützpunkte und regionale Wohnberatungsstellen.
Gut zu wissen: Streit mit der Pflegekasse
Wird der Zuschuss abgelehnt, lohnt sich manchmal ein Blick auf Gerichtsentscheidungen. So musste die Pflegekasse laut Sozialgericht Karlsruhe (Az. S 14 P 2053/18) eine ebenerdige Dusche in einer Wohnung im Service-Wohnen bezahlen, weil es sich um einen selbstständigen, privaten Haushalt handelte. Ein Erfolg ist damit nicht garantiert, jeder Fall wird einzeln entschieden.
Kosten und Zuschuss für Ihre Treppe berechnen
In einer Minute sehen Sie, womit Sie rechnen können, und wie viel die Pflegekasse beisteuert.
Zum RechnerHäufige Fragen
Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Badumbau?
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung bis zu 16.720 Euro. Voraussetzung ist ein Pflegegrad.
Wann darf ich mit dem Umbau beginnen?
Erst nach dem schriftlichen Bescheid der Pflegekasse. Wer vorher baut, riskiert, dass der Zuschuss nicht gezahlt wird.
Brauche ich als Mieter die Erlaubnis des Vermieters?
Ja, und zwar vor dem Umbau. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf die Zustimmung (§ 554 BGB).
Gibt es auch Förderung von der KfW?
Es gibt einen zinsgünstigen Kredit bis 50.000 Euro. Der KfW-Zuschuss war laut Stiftung Warentest im August 2026 ausgeschöpft. Fragen Sie bei der KfW nach dem aktuellen Stand.
Quellen
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechts- oder Pflegeberatung. Beträge und Regeln können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse.
