Treppenlift in der Mietwohnung: Darf der Vermieter nein sagen?
Wer zur Miete wohnt, braucht für einen Treppenlift die Zustimmung des Vermieters. Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht grundsätzlich ein Anspruch darauf, dass der Vermieter einem Umbau zustimmt.
Die Rechtslage in Kürze
Das Mietrecht erlaubt Mietern, bauliche Veränderungen für Barrierefreiheit zu verlangen, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben. Der Vermieter kann seine Zustimmung nur verweigern, wenn sein Interesse an einer unveränderten Wohnung überwiegt. Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
So gehen Sie vor
- Bitten Sie den Vermieter schriftlich um Zustimmung und nennen Sie Grund und Art des Umbaus.
- Fügen Sie Angebot oder Plan bei.
- Klären Sie, wer für Rückbau und Wartung zuständig ist.
- Lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben.
Rückbau beim Auszug
Vermieter können verlangen, dass der Lift beim Auszug wieder entfernt wird. Manche Anbieter bieten Miet- oder Leasingmodelle an, bei denen der Rückbau enthalten ist. Fragen Sie vor dem Vertragsabschluss danach.
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Zum RechnerHäufige Fragen
Kann der Vermieter einen Treppenlift grundsätzlich verbieten?
Nicht ohne Weiteres. Bei einem berechtigten Interesse, zum Beispiel wegen Pflegebedürftigkeit, muss er im Regelfall zustimmen. Im Zweifel hilft ein Mieterverein oder eine Rechtsberatung.
Wer zahlt den Rückbau?
Das regeln Sie am besten vorab schriftlich. Üblich ist, dass der Mieter den Rückbau trägt.
Quellen
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechts- oder Pflegeberatung. Beträge und Regeln können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse.
