Treppenlift-Angebot prüfen: Die Checkliste vor der Unterschrift
Ein Treppenlift ist eine große Anschaffung, und nach Angaben der Verbraucherzentrale fühlen sich Betroffene bei Treppenlift-Firmen immer wieder unter Druck gesetzt. Mit dieser Checkliste prüfen Sie ein Angebot in Ruhe, bevor Sie etwas unterschreiben.
Vor dem Gespräch
- Informieren Sie sich zuerst neutral, zum Beispiel bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung, über Angebot, Finanzhilfen und rechtliche Fragen.
- Suchen Sie dann einen Anbieter in Wohnortnähe für ein unverbindliches Gespräch.
- Holen Sie mehrere Vergleichsangebote ein.
- Der Anbieter sollte einen kostenlosen Kostenvoranschlag erstellen.
Beim Beratungstermin
- Nehmen Sie den Termin nicht allein wahr.
- Unterschreiben Sie nicht vorschnell und lassen Sie sich nicht drängen.
- Seien Sie skeptisch bei Versprechen wie „Maßanfertigung und Lieferung sofort“.
- Lassen Sie den Einbauort prüfen: Platz zum Ein- und Aussteigen, ungehindertes Passieren für Pflegekräfte und Mitbewohner, auch mit Rollator, Tragfähigkeit der Treppe, Brandschutz und Fluchtwege.
Das gehört in ein gutes Angebot
- Ein Festpreis für den Einbau. Bei einem Kostenvoranschlag darf der Preis laut Verbraucherzentrale bis zu 20 Prozent überschritten werden, ohne dass der Anbieter das anzeigen muss.
- Klare Angaben zu Qualität und Garantie. Bei einer Abwicklung über Garantie sind Kostenbeteiligungen möglich, die gesetzliche Nacherfüllung aus dem Werkvertrag ist dagegen kostenfrei.
- Wartungsintervalle und Wartungskosten, ohne versteckte Zusatzkosten. Die Verbraucherzentrale nennt jährliche Wartungs- und Servicekosten von 200 bis 300 Euro.
- Eine Notrufnummer im Störfall und einen Ansprechpartner in der Nähe, damit bei Reklamationen schnell geholfen wird.
- Eine klare Zahlungsregelung: Anzahlung, Einmalzahlung oder Raten.
Zur Sicherheit des Lifts
- Er sollte ohne fremde Hilfe bedienbar sein.
- Er sollte einen Notfallalarm und eine selbst zu betätigende Notabsenkung haben.
- Fragen Sie nach Prüf- oder Zulassungszeichen wie TÜV-Siegel oder anderer seriöser Zertifizierung.
- Fragen Sie nach Referenzobjekten und testen Sie die Handhabung vorab.
- Lesen Sie Erfahrungsberichte und Bewertungen, im Internet oder im Bekanntenkreis.
Unterschrift, Widerruf, Zahlung
Schließen Sie einen Vertrag in Ihrer Wohnung oder am Telefon ab, haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Laut Verbraucherzentrale hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Verkauf und Montage von Treppenliften ein Werkvertrag sind und deshalb grundsätzlich widerrufen werden können.
Werden Sie nicht über das Widerrufsrecht informiert oder wird behauptet, es gebe keines, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.
Zahlen Sie erst, wenn der Lift eingebaut ist, einwandfrei funktioniert und alle Unterlagen wie eine Prüfbescheinigung vorliegen. Mängel bei Produkt und Montage können Sie zwei Jahre lang beim Anbieter kostenfrei reklamieren.
Zuschuss und Genehmigung nicht vergessen
- Reichen Sie den Kostenvoranschlag vor dem Umbau bei der Pflegekasse ein und beginnen Sie erst nach der Bewilligung. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro (§ 40 SGB XI).
- In einem Mehrparteienhaus kann die Zustimmung der Miteigentümer oder des Vermieters nötig sein.
- Je nach Bundesland kann zusätzlich eine Baugenehmigung nötig sein. Der Anbieter muss Sie über Prüf- und Zulassungsverfahren informieren und, falls nötig, die Genehmigungen einholen.
Kosten und Zuschuss für Ihre Treppe berechnen
In einer Minute sehen Sie, womit Sie rechnen können, und wie viel die Pflegekasse beisteuert.
Zum RechnerHäufige Fragen
Kann ich einen Treppenlift-Vertrag widerrufen?
Bei Verträgen in Ihrer Wohnung oder am Telefon haben Sie laut Verbraucherzentrale ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wurden Sie nicht informiert, gilt eine verlängerte Frist von 12 Monaten und 14 Tagen.
Wann sollte ich bezahlen?
Laut Verbraucherzentrale erst, wenn der Lift eingebaut ist, mängelfrei funktioniert und die Unterlagen wie eine Prüfbescheinigung vorliegen.
Wie lange kann ich Mängel reklamieren?
Mängel bei Produkt und Montage können Sie laut Verbraucherzentrale zwei Jahre lang beim Anbieter kostenfrei reklamieren.
Quellen
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechts- oder Pflegeberatung. Beträge und Regeln können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse.
