Treppenlift finanzieren: Zuschüsse, Kredit und weitere Wege
Ein Treppenlift kostet je nach Treppe schnell mehrere Tausend Euro. Es gibt aber mehrere Wege, die Kosten zu senken oder zu verteilen, und manche lassen sich kombinieren. Dieser Überblick zeigt, welche Möglichkeiten die Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest und die Länder nennen.
1. Zuschuss der Pflegekasse
Bei Pflegegrad kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießen, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung bis zu 16.720 Euro (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Den Antrag stellen Sie vor dem Einbau. Mehr dazu im Artikel zum Zuschuss der Pflegekasse.
2. Zinsgünstiger Kredit
Die KfW bietet laut Stiftung Warentest für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen zinsgünstigen Kredit über bis zu 50.000 Euro an. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig, und die Förderung lässt sich mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren. Der KfW-Zuschuss für Barrierereduzierung war nach Warentest (August 2026) ausgeschöpft, neue Anträge sind frühestens ab 2027 möglich. Prüfen Sie den aktuellen Stand direkt bei der KfW.
Für Eigentümer in Baden-Württemberg gibt es zusätzlich die Landesförderung der L-Bank (Kredit bis 50.000 Euro, Details in unserem Artikel zur Förderung in Baden-Württemberg).
3. Länder, Kommunen, Riester
Neben der KfW unterstützen laut Verbraucherzentrale auch Länder und Kommunen altersgerechte Umbauten teils mit eigenen Programmen, Zuschüssen oder günstigen Krediten. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, welche Programme in Ihrem Bundesland in Frage kommen. Auskunft gibt das Landratsamt oder Bürgerbüro.
Stiftung Warentest weist außerdem darauf hin: Wer einen Riester-Sparvertrag hat, kann das Altersvorsorgevermögen auch einsetzen, um selbst genutztes Wohneigentum altersgerecht und barrierefrei umzubauen.
4. Sozialamt und andere Träger
- Das Sozialamt springt laut Verbraucherzentrale ein, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist und Eigenmittel fehlen.
- Bei einem Berufs- oder Verkehrsunfall können Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung zur Leistung verpflichtet sein.
5. Steuer
Je nach Fall lassen sich Kosten als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) oder als Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) steuerlich geltend machen. Die Verbraucherzentrale nennt eine mögliche Ersparnis von bis zu 40 Prozent der Kosten. Details im Artikel zum Absetzen von der Steuer.
Ratenzahlung und Zahlungsplan
Klären Sie im Vertrag, wie Sie bezahlen können: Anzahlung, alles auf einmal oder Raten. Die Verbraucherzentrale rät außerdem, erst zu zahlen, wenn der Lift eingebaut und funktionstüchtig ist und alle Unterlagen vorliegen.
Reihenfolge, die sich bewährt
Diese Reihenfolge ist unser Vorschlag, gestützt auf die Hinweise der Verbraucherzentrale, Förderungen vor dem Bau zu beantragen.
- Kostenvoranschläge einholen und vergleichen.
- Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen und die Bewilligung abwarten.
- Weitere Förderungen prüfen: Land, Kommune, KfW.
- Erst dann den Auftrag erteilen.
- Rechnung und Zahlungsbelege für die Steuer aufheben.
Kosten und Zuschuss für Ihre Treppe berechnen
In einer Minute sehen Sie, womit Sie rechnen können, und wie viel die Pflegekasse beisteuert.
Zum RechnerHäufige Fragen
Welche Zuschüsse gibt es für einen Treppenlift?
Vor allem den der Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bei Pflegegrad. Dazu können Landes- und Kommunalprogramme kommen.
Kann ich Kredit und Zuschuss kombinieren?
Laut Stiftung Warentest lässt sich die KfW-Förderung mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren. Die KfW zahlt dann in der Regel nur den Betrag, der nach der Erstattung der Pflegekasse übrig bleibt.
Wer hilft bei knappen Mitteln?
Laut Verbraucherzentrale kann das Sozialamt einspringen, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist und Eigenmittel fehlen.
Quellen
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechts- oder Pflegeberatung. Beträge und Regeln können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse.
