Treppenlift von der Steuer absetzen: Was möglich ist
Einen Teil der Kosten für einen Treppenlift holen Sie sich unter Umständen über die Steuer zurück. Es gibt zwei Wege, die Sie nicht für dieselben Kosten doppelt nutzen können. Welcher für Sie besser passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, darum lohnt sich ein Gespräch mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.
Weg 1: Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)
Erwachsen Ihnen zwangsläufig größere Aufwendungen als der Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger, kann die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigt werden. Abgezogen wird nur der Teil der Aufwendungen, der die zumutbare Belastung übersteigt (§ 33 EStG).
Der ADAC schreibt dazu: Sind die Ausgaben für den Treppenlift aus gesundheitlichen Gründen nötig, zählen sie als außergewöhnliche Belastungen. Soweit sie Ihre zumutbare Eigenbelastung übersteigen, mindern sie das zu versteuernde Einkommen.
Weg 2: Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)
Für Handwerkerleistungen bei Renovierung, Erhaltung und Modernisierung ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 1.200 Euro (§ 35a Abs. 3 EStG). Der ADAC nennt als Beispiel Einbau und Wartung des Treppenlifts: 20 Prozent der Lohnkosten lassen sich direkt von der Steuerschuld abziehen, maximal 1.200 Euro im Jahr.
- Es zählen nur die Arbeitskosten, nicht das Material oder der Lift selbst (§ 35a Abs. 5 EStG).
- Sie brauchen eine Rechnung und müssen auf das Konto des Handwerkers überwiesen haben, Barzahlung zählt nicht (§ 35a Abs. 5 EStG).
- Das gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden (§ 35a Abs. 3 EStG).
Nicht doppelt abziehen
Die Steuerermäßigung nach § 35a ist ausgeschlossen, soweit dieselben Aufwendungen schon als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wurden (§ 35a Abs. 5 EStG). Sie müssen sich also pro Kostenanteil für einen Weg entscheiden.
Pflegekasse und Steuer
Einen Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro (§ 40 SGB XI) müssen Sie nicht zurückzahlen, er verringert aber Ihre eigenen Kosten. Wie sich der Zuschuss im Einzelfall auf die steuerlich absetzbaren Aufwendungen auswirkt, klären Sie am besten mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater, denn die Quellen hier geben dazu keine allgemeine Regel an.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Kosten für einen Treppenlift das zu versteuernde Einkommen mindern können, mit einer Ersparnis von bis zu 40 Prozent der Kosten. Auskunft gibt das zuständige Finanzamt.
So gehen Sie vor
- Heben Sie Rechnung und Überweisungsbeleg auf.
- Lassen Sie auf der Rechnung Material und Arbeitskosten getrennt ausweisen.
- Fragen Sie Finanzamt oder Steuerberater, welcher Weg bei Ihnen mehr bringt.
- Tragen Sie die Kosten in der Einkommensteuererklärung ein.
Kosten und Zuschuss für Ihre Treppe berechnen
In einer Minute sehen Sie, womit Sie rechnen können, und wie viel die Pflegekasse beisteuert.
Zum RechnerHäufige Fragen
Kann ich einen Treppenlift von der Steuer absetzen?
Ja, möglicherweise. Entweder als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) oder über die Handwerkerleistungen (§ 35a EStG). Beides gleichzeitig für dieselben Kosten geht nicht.
Wie viel bringt die Handwerkerleistung?
20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Es zählen nur die Arbeitskosten, nicht das Material.
Brauche ich dafür eine Rechnung?
Ja, und die Zahlung muss auf das Konto des Handwerkers erfolgt sein. Barzahlung genügt nicht.
Quellen
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechts- oder Pflegeberatung. Beträge und Regeln können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse.
