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Förderung in Baden-Württemberg: Günstiger Kredit der L-Bank für barrierefreien Umbau

Stand: Oktober 2026 · Mit Quellen belegt

Neben der Pflegekasse gibt es in Baden-Württemberg ein Landesprogramm: die „Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit“ der L-Bank. Sie ist ein Kredit, kein Zuschuss, aber mit günstigem Zins und einem kleinen Tilgungszuschuss. Hier lesen Sie, wer das nutzen kann. Die Angaben stammen von der L-Bank-Seite, die Konditionen können sich ändern.

Was die L-Bank anbietet

Die Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit unterstützt laut L-Bank, wenn eine gebrauchte Immobilie so umgebaut wird, dass sie hinterher weniger Barrieren hat. Genannt werden zum Beispiel Schwellen entfernen, Wände und Durchgänge versetzen, das Bad umbauen und Terrassen und Balkone gestalten.

  • Kredithöhe: bis zu 50.000 Euro
  • Sollzinssatz: 1,00 Prozent, Zinsbindung 10 Jahre
  • Tilgung: 3,00 Prozent pro Jahr mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Bereitstellungsfreie Zeit: 12 Monate
  • Tilgungszuschuss bei vollständiger Umsetzung der DIN 18040-2 (Barrierefreiheit eines altersgerechten Hauses): 3 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 1.500 Euro

Wer das bekommen kann

Sie erwerben oder besitzen eine gebrauchte Immobilie, die Sie umbauen möchten, und halten die Bedingungen der DIN 18040-2 ein. Dazu muss eine von zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie nehmen für den Erwerb Ihres Eigenheims die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Z 15-Darlehen) in Anspruch, und die Zusage liegt nicht länger als 10 Jahre zurück.
  • Sie bauen Ihre bestehende Immobilie wegen einer Schwerbehinderung barrierefrei um, unabhängig von einer Basisförderung (sogenannte Anpassungsförderung).

Was ist förderfähig?

Die L-Bank nennt zwei Möglichkeiten: Einzelmaßnahmen zur Barriere-Reduzierung nach DIN 18040-2 oder den Umbau zum barrierefreien, altersgerechten Haus. Ob ein Treppenlift als Einzelmaßnahme im konkreten Fall anerkannt wird, steht auf der Seite nicht. Fragen Sie das vorab bei der L-Bank oder Ihrer Wohnraumförderungsstelle.

So beantragen Sie es

Den Antrag stellen Sie laut L-Bank zusammen mit der Basisförderung bei Ihrer Wohnraumförderungsstelle. Antragsunterlagen stehen auf der L-Bank-Seite. Für Fragen bietet die L-Bank ein Expertenteam Eigentumsförderung: Telefon 0721 150-3030, montags bis freitags zu den Servicezeiten, oder per E-Mail an wohneigentum@l-bank.de.

Und die Pflegekasse?

Der Kredit ersetzt den Zuschuss der Pflegekasse nicht. Bei Pflegegrad können Sie zusätzlich bis zu 4.180 Euro je Maßnahme beantragen (§ 40 SGB XI). Ob und wie sich beides kombinieren lässt, klären Sie vorab bei den Stellen. Die Verbraucherzentrale rät, vor Vertragsabschluss zu prüfen, welche Programme in Ihrem Bundesland in Frage kommen, und nennt Landratsamt oder Bürgerbüro als Ansprechpartner.

Gut zu wissen

  • Die Förderung gilt für Eigentum, nicht für Mieter. Als Mieter fragen Sie Ihren Vermieter (§ 554 BGB).
  • Die Bewilligung abwarten, bevor Sie bauen, rät die Verbraucherzentrale für Förderungen allgemein.
  • Förderprogramme ändern sich. Lesen Sie die aktuellen Bedingungen direkt bei der L-Bank (l-bank.de).

Kosten und Zuschuss für Ihre Treppe berechnen

In einer Minute sehen Sie, womit Sie rechnen können, und wie viel die Pflegekasse beisteuert.

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Häufige Fragen

Gibt es in Baden-Württemberg einen Zuschuss für den Badumbau?

Die L-Bank bietet für Eigentümer einen zinsgünstigen Kredit bis 50.000 Euro mit Tilgungszuschuss bis 1.500 Euro bei vollständiger Barrierefreiheit nach DIN 18040-2. Für Pflegebedürftige gibt es zusätzlich den Zuschuss der Pflegekasse.

Ist der L-Bank-Kredit auch für Mieter?

Die geprüfte Seite richtet sich an Käufer und Eigentümer einer Immobilie. Mieter sollten sich bei Vermieter und Wohnberatungsstelle erkundigen.

Wo stelle ich den Antrag?

Laut L-Bank zusammen mit der Basisförderung bei Ihrer Wohnraumförderungsstelle.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Fehler gefunden? So arbeiten wir und wie Sie uns korrigieren.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechts- oder Pflegeberatung. Beträge und Regeln können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse.